Die Stiftung erstellt und betreibt alters- und behindertengerechte Wohnungen; sie unterstützt moderne Wohnformen wie z.B. betreutes Wohnen und kann auch an dezentralen Orten alters- und behindertengerechte Plätze bereitstellen oder solche Einrichtungen Dritter in geeigneter Weise unterstützen.
Die Stiftung wird von mindestens 7 Stiftungsräten, die von der Generalversammlung des Fördervereins gewählt und bestätigt werden, geführt. Der Stiftungsrat übernimmt alle Aufgaben, die nicht einem andern Organ zugewiesen sind. Eine Amtszeit dauert 4 Jahre.
Die Stiftungsräte mit ihren Funktionen: