Vermietung
Wenn eine Wohnung oder ein Gewerbelokal frei wird, entscheidet der Stiftungsrat über die Neuvermietung/Zuteilung des entsprechenden Objektes.
Die hauptsächlichen Auswahlkriterien für die Wohnungsvergabe sind:
- Mitglied des "Förderverein Alterswohnen Rümlang"
- Älter als 60 Jahre
- Lebensmittelpunkt oder Beziehung in resp. zu Rümlang
Der Stiftungsrat führt eine Warteliste für Interessenten.
Ameldeformulare können hier ausgedruckt werden.
Für die administrative Abwicklung ist die Verwaltung, Die Liegenschafter Immobilien AG, zuständig.